AGB

 
 §1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Vermietung beweglicher Sachen von Christin Braun und Nikola Sremac:

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen Braun/Sremac GbR (nachfolgend        „Vermieter“) und den Kunden (nachfolgend „Mieter“).

(2) Abweichende Vorschriften oder Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich  und schriftlich seitens des Vermieters bestätigt wurden.

(3) Gültig für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist der Gerichtsstand am Sitz des Vermieters.

(4) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertragsabschluss ist nur nach Annahme unserer AGB möglich.

§2 Mietgegenstand und Fahrtkosten

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung eines Fotoautomaten sowie des dazugehörigen Inventars (nachfolgend auch „Mietgegenstand“ genannt). Der Mietgegenstand wird dem Mieter für die Dauer der Mietzeit und nur für den vorgesehenen Zweck überlassen.

(2) Der Mieter stellt den Fotoautomaten im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung den Nutzern (seinen Gästen) unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren.

(3) Zwischen Mieter und Vermieter kann vereinbart werden, dass ein Wunschmotiv (Logo, Werbung, Foto o.Ä.) an den Außenwänden des Fotoautomaten oder auf dem Fotoausdruck hinzugefügt wird. Die Details werden gesondert vereinbart.

(4) Die Fahrtstrecke ist bis zu einer einfachen Entfernung von 30 km zwischen Location und dem Standort vom Vermieter kostenfrei. Sollte die Fahrtstrecke zur Location weiter als 30 km entfernt sein, berechnet der Vermieter für jeden zusätzlichen Kilometer 1€. Dies gilt selbstverständlich lediglich für die einfach gerechnete Fahrtstrecke. Beispiel: Die Fahrtstrecke vom Standort Vermieter bis zur Location beträgt 40 km. Abzüglich der 30 Freikilometer bleiben 10 km übrig. Lieferung, Aufbau & Abholung beläuft sich damit auf insgesamt 10€ (10 km x 1€ = 10€). Unsere Berechnung erfolgt auf Grundlage der kürzesten Route mit GoogleMaps.

§3 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Braun/Sremac GbR und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 08:00 Uhr – 20:00 Uhr unter der Mobilfunknummer 0176 20771564 sowie per E-Mail unter info@memorybox-stuttgart.de

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§13 BGB).

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Konditionen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände durch den Mieter gelten die Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.

§4 Zustandekommen des Vertrages

(1) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung / dem Mietvertrag und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung / dem Mietvertrag bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsmindern verbunden ist.

(2) Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen gilt somit ausdrücklich nicht als verbindliches Angebot. Die Anfrage kann über unsere Website oder auch per E-Mail, Post, Telefon oder persönlich erfolgen. Wir bestätigen zunächst Ihre Buchungsanfrage durch Versand einer Empfangsbestätigung per E-Mail. Durch den Versand der Empfangsbestätigung kommt jedoch noch kein Vertrag zustande. Erst nach erfolgter Prüfung Ihrer Anfrage senden wir Ihnen eine verbindliche Auftragsbestätigung zu, welche eine Vertragsannahme darstellt. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

(4) Nach erfolgtem Zahlungseingang der Anzahlung erhalten sie eine fixe Terminreservierung, in dem von Ihnen gewünschten Mietzeitraum. Nach bestätigter Terminreservierung werden, wenn dazu gebucht, zeitnah die individuellen Layouts und Brandings erstellt.

Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

(1) Sollte der Mieter selbst nicht vor Ort sein, wird eine Person des Vertrauens als Ansprechpartner vor Ort benannt. Mit der Person wird die Übergabe und Einweisung erfolgen. Somit gehen auch die Rechte und Pflichten (§5 Mietvertag) auf den Ansprechpartner über.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Verwiesen wird auf das Übergabeprotokoll, das fester Bestandteil des Mietvertrages ist.

Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Fotoautomaten ein fester Standplatz zugeteilt. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoboxaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden.

§6 Mietdauer

(1) Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (verwiesen wird auf §2 Mietvertrag). Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt bei Abholung der Fotobox durch den Vermieter. Dabei wird auf das Übergabeprotokoll verwiesen und ist fester Bestandteil der AGB. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht der Mietgegenstand zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt §546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

 §7 Kündigung / Rücktritt / Widerruf

(1) Der Kunde/Mieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Eine etwaige Stornierung/Kündigung/Widerruf hat ausschließlich per E-Mail zu erfolgen und ist zu richten an info@memorybox-stuttgart.de.

(2) Sollte der Mieter vom Vertrag zurücktreten und bereits Produktionskosten für die Fertigung von individuellen Layouts, Brandings oder Gegenständen entstanden sein, sind diese vollumfänglich zu begleichen. Die Arbeitsstunde wird mit 50 € berechnet.

(3) Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Kündigt der Mieter den mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

  • Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %,
  • Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %,
  • Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 40 %,
  • Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 60 %, der Gesamtsumme.
  • Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.

Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotobox-Systems versuchen wir defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. die Anzahlung zurück.

§8 Vertragsmäßiger Gebrauch

(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand mit dem dazugehörigen Inventar sorgfältig zu behandeln und diesen vollständig und ohne Beschädigungen an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft. Bei Schäden, z.B. durch unsachgemäße Handhabung oder äußere Einflüsse wie Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc., haftet der Mieter während der gesamten Mietdauer. Dies gilt auch für den Fall, dass der Schaden durch Dritte verursacht wurde. Der Wiederbeschaffungswert beläuft sich auf den Neupreis des jeweils beschädigten Gegenstandes. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für eventuelle Schäden durch den Mietgegenstand, die während des Gebrauchs der Mietsache entstehen können, haftet der Vermieter nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Für die Haftung des Vermieters gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Der Vermieter haftet nicht für den Verlust von digitalen Daten, die auf einen technischen Defekt zurückzuführen sind.

(4) Soweit dem Vermieter die Leistung unmöglich ist, ist der Mieter berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Mieters auf Schadenersatz maximal auf die Höhe des Mietpreises.

§9 Verbotene Nutzungen

Dem Kunden ist untersagt:

(1) Das Fotobox-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.

(2) Das Fotobox-System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern oder auseinanderzubauen. Hiervon ausgenommen ist der Wechsel des Mediasets nach intensiver Einweisung.

(3) Das Fotobox-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.

(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox-System abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.

(5) Das Fotobox-System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben.

§10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum der Braun/Sremac Memorybox GbR.

§11 Haftung

(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Der Mieter kann den Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

§12 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise brutto.

(2) Braun/Sremac Memorybox GbR stellen dem Mieter stets eine Rechnung aus.

(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht dem Vermieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht vom Vermieter zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Mietpreis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

§13 Datenschutz

(1) Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

(2) Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

(3) Der Vermieter trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies

  • zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,
  • zum Zweck der Vertragsdurchführung,
  • für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und
  • zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und

durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

(4) Der Vermieter wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

(5) Die personenbezogenen Daten werden nach 2 (zwei) Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(6) Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden:

  • Christin Braun/Nikola Sremac Memorybox GbR
  • Mittenfeldstraße 40, 70499 Stuttgart
  • info@memorybox-stuttgart.de

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

§14 Sonstige Bestimmungen

(1) Anwendbares Recht

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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